Hintergrundbild AGB Birnauer Oberhof

UeberschriftAllgemeine Geschäftsbedingungen
im Birnauer Oberhof

(für Hochzeitsfeiern)

Zu den Geschäftsbedingungen haben wir einen Fristen- und Gebührensatz bei Absagen/Stornierungen von verbindlichen Reservierungen. Diese sind wie folgt:

Der Erhebungssatz liegt für Hochzeiten im Birnauer Oberhof bei 75,– € pro reservierte Person.

Bitte teilen Sie uns eine Woche vor Ihrer Hochzeit die genaue Personenzahl mit. Sollte sich die Personenzahl innerhalb der letzten Woche reduzieren, berechnen wir den Erhebungssatz pro fehlende Person.

Wir sichern Ihnen schon heute eine tolle Hochzeitsfeier in unserem Hause.

Familie Kumar und das Oberhofteam wünscht Ihnen eine unvergessliche Feier in unserem Hause!

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